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Unter Ladungssicherung versteht man alle Maßnahmen zur Absicherung des Gütertransports gegenüber unerwartet auftretenden physikalischen Kräften auf öffentlichen Straßen. Es gilt sicherzustellen, dass die Ladung bei starkem Wind, ruckartigen Notbrems- und Ausweichmanövern, in steilen Kurven oder bei Bodenwellen nicht verrutschen kann.
Eine korrekte Ladungssicherung ist mehr als nur eine Absicherung gegenüber Materialschäden und finanziellen Mehrbelastungen. Sie kann Leben retten. Deshalb legen wir von bott großen Wert auf qualitativ hochwertige Systeme zur Ladungssicherung, die in Kombination mit einer im Laderaum fest verankerten, rutschfesten Fahrzeugeinrichtung einen echten Mehrwert bieten.
Geregelt ist die Ladungssicherung in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir haben die wichtigsten Vorteile für Sie zusammengefasst:
Das gilt insbesondere für Kleintransporter bis 3,5 Tonnen. Denn sie verfügen über hohe und zugleich steife Strukturen. Gegenüber physikalischen Kräften sind sie entsprechend wesentlich anfälliger als normale Pkw. Hinzukommen offensichtlich gewordene Mängel an wichtigen Assistenz- und Sicherheitssystemen sowie oftmals hohe Verschleißerscheinungen an beispielsweise Lenkanlagen, Achsaufhängen und Bremstrommeln durch eine wachsende Mehrbelastung in Logistik, Handwerk und Co.
Fehlt die adäquate Ladungssicherung, verstärken sich die Auswirkungen solch struktureller Schwächen. Das Risiko, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren, steigt. Verrutscht die Ladung, verlängert sich der Bremsweg, Antriebsräder neigen zum Durchdrehen und Assistenzsysteme arbeiten nur noch eingeschränkt.
Sollte es zu einem Notbrems- und Ausweichmanöver oder einem Auffahrunfall kommen, werden umherfliegende Materialien zu regelrechten Geschossen. Tatsächlich wirken 80% des Ladungsgewichts in Fahrtrichtung und etwa 50% des Gewichts beim Beschleunigen zu den Seiten und nach Hinten. Dass Transportschäden entstehen und das Fahrzeug durch eine unkontrollierte Lastverteilung die Balance verliert, ist unausweichlich.
Auf mehr als 1,2 Milliarden Euro beziffert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) den gezahlten Betrag für Transportschäden im Jahr 2018. Und ein nicht unerheblicher Teil davon ist auf unzureichende Ladungssicherung zurückzuführen. Kontrollen der Polizei zeigten, dass in 70% der Fälle die Ladung nicht richtig oder gar nicht gesichert wurde. Eine kostspielige Angelegenheit.
Transportschäden schaden allerdings nur dem Geldbeutel. Bezahlen Verkehrsteilnehmer mit ihrem Leben, sieht die Sache ganz anders aus. Insbesondere für Pkw-Fahrer. Denn Studien zeigen: Unfälle mit Transportern bis einschließlich 3,5 Tonnen fallen für die Gegenseite tendenziell schwerer aus. Transporter sind größer sowie schwerer und haben in der Regel ihre steifen Strukturen in einer größeren Höhe. Im Vergleich zu einem „normalen Pkw-Crash“ spricht der ADAC deshalb von einem deutlich erhöhten Risiko für Brust, Becken, Oberschenkel, Knie und die unteren Extremitäten für Fahrer und Beifahrer eines Pkw.
Bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Sicherung der Zuladung sind einige Richtlinien, Verordnungen, Gesetze sowie Verwaltungsvorschriften zu beachten. Speziell die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Missachtung dieser Pflichten wird mit einem Bußgeld, Punkten oder einem Eintrag im Gewerbezentralregister geahndet. Auch Strafverfahren sind nicht ausgeschlossen.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung §22 Absatz 1 StVO zeigt: Die Ladung einschließlich Systemen zur Ladungssicherung sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie bei Vollbremsung oder plötzlichen Manövern nicht in Bewegung geraten.
Grundsätzlich gilt: Jede mit der Verladung von Gütern betraute Person ist für die sachgerechte Ladungssicherung verantwortlich und kann im Falle von Personen- und Materialschäden haften. Dazu zählen sowohl Fahrzeughalter, Fahrer als auch Verlader. Die jeweiligen Pflichten haben wir kurz für Sie zusammengefasst:
Als Verlader gilt eine „beauftragte Person des Verladers“. Dies sind Personen, die Entscheidungen eigenverantwortlich treffen dürfen. Zwar kann die Aufgabe delegiert werden, nicht jedoch die Verantwortung.
Zu verantworten sind:
Praxistipp: Sind nicht ausreichend Möglichkeiten zur Ladungssicherung seitens Fahrer vorhanden, empfiehlt sich die Mitgabe adäquater Sicherungsmittel (z.B. auf Rechnung).
Es existieren zahlreiche Hilfsmittel, um unterschiedliche Ladegüter ordnungsgemäß und sicher zu transportieren: Zurrgurte, Netze, Schienen zur Befestigung von Gurten, Spannstangen oder Halterungen.
Wir empfehlen: Die Teilnahme an einer Schulung für Ladungssicherungen
Kommt es zum Unfall und die Ladung wird nachhaltig beschädigt, ist es nicht unüblich, dass der eigene Versicherungsschutz nicht einspringt. Immer mehr Versicherungen ver-weigern die Versicherungsleistung, sollte eine adäquate Ladungssicherung fehlen. Ist eine zuständige Aufsichtsbehörde der Meinung, dass die Ladung nicht verkehrssicher verstaut wurde, ist darüber hinaus ein Bußgeld von 50 Euro zu bezahlen. Geht von ihr eine Gefährdung aus, werden 75 Euro fällig.
Entdecken Sie unsere bott Fahrzeugeinrichtung und Ladungssicherheit.